Inklusion Aktuell: FRAGEN & ANTWORTEN

In dieser Rubrik werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Ihr Feedback, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind stets willkommen. 

Bitte beachten Sie, dass unsere für Sie zusammengestellten Links und Orientierungshilfen nur einen Anhalt für Handlungsmöglichkeiten geben können. Sie ersetzen im Einzelfall nicht die Beratung mit den fachlichen Zuständigen in den Schulaufsichten, den Ämtern, den Förderschulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir über keine Kapazitäten für Einzelfallberatung verfügen.

Des Weiteren enthält unser Angebot Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese Inhalte keine Gewähr übernehmen.

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

1) Gibt es ein Lexikon, in dem die wesentlichen Begriffe der Inklusion erklärt werden?

 

Ja, auf der Seite des Bildungsministeriums: H I E R

 

2) Wo finde ich die aktuell gültige Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (AO-SF)?

 

HIER

 

3) Was ist GU? Was ist GL?

 

GU steht für den Gemeinsamen Unterricht, GL für das Gemeinsame Lernen. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen.    

In der allgemeinen Schule werden Schüler_innen mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).

 

4) Wo finde ich aktuelle Informationen zu folgenden Fragen:

  

1. Welche wichtigen Informationen beinhaltet die AO-SF (Verordnung zur Förderung von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)? Wo findet man Erläuterungen dazu?

2. Welche sonderpädagogische Förderschwerpunkte gibt es und was bedeuten diese?

3. Wo finde ich Informationen zum Hausunterricht und für die Schule für Kranke?

4. Wo findet sonderpädagogische Förderung in NRW statt?

5. Wie ist das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs aufgebaut? Wer ist dabei beteiligt?

6. Welchen Inhalt hat das Gutachten?

7. Welche Rechte haben Eltern? Was passiert, wenn sie nicht unterschreiben?

8. Dürfen Eltern Förderpläne einsehen?

 

 

                  H I E R 

 

 

5) Was ist ein Nachteilsausgleich (Primarstufe, Sek I, Sek II)?

 

Orientierungshilfen und Erläuterungen dazu finden Sie HIER

 

6) Was ist zielgleich? Was ist zieldifferent?

Die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können entweder auf das gleiche Ziel wie ihre Mitschüler_innen ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden (zielgleich) oder in den Bildungsgängen LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (Beides zieldifferent) unterrichtet werden. 
Bei einem zieldifferenten Unterricht können am Ende der Schullaufbahn verschiedene Schulabschlüsse erreicht werden.

 

 

Weitere Informationen zu Formen des Gemeinsamen Lernens und zur sonderpäda-gogischen Unterstützung bietet das Portal "einfach teilhaben" des Arbeits- und Sozialministeriums. 

Diesem Dokument entnehmen Sie, in welchem Förderschwerpunkt bzw. in welchen Förderschwerpunktkombinationen an der Regelschule zielgleich bzw. zieldifferent unterrichtet wird.
wann spricht man von zielgleich-zieldif
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7) Wo finde ich Informationen zum Erlass "Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen" (19.07.2018)? 

 

Hier

 

8) Was ist herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)? Wer nimmt daran teil? Ist dieser versetzungs- oder abschlussrelevant? Welche Anforderungen stellt die Sprachprüfung im HSU?

 

 

HIER

 

 

 

9) Wo finde ich die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aller Schulformen?

 

HIER

 

 

 

BERATUNG FÜR ELTERN IN KÖLN finden Sie unter:   

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/inklusion-foerderung/beratung-fuer-eltern

 

SPRACHMITTLER von BIKUP In Köln finden Sie unter:  

https://www.bikup.de/de/bikup.html

 

 

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Wer sind die Ansprechpartner für die Eltern bei Interesse an einer inklusiven Beschulung ihres Kindes? 

Wünschen Eltern für ihr Kind einen Platz im Gemeinsamen Unterricht der weiterführenden Schule (SEK I) bzw. in Integrativen Lerngruppen (Integrative Lerngruppen werden im Schuljahr 2013/14 letztmalig gebildet und werden danach auslaufend fortgeführt.), so sollten sie sich an die zuständige Schulaufsicht wenden.

Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Sehen" und "Hören / Kommunikation" sind die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen die Ansprechpartner.

 

 

HALTUNG / SCHULENTWICKLUNG

Wie könnten die ersten Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven  Schule aussehen?

Da die Reflexion und Arbeit an Rollenbildern, pädagogischen Zielsetzungen und Haltungen zunächst als wesentliche Voraussetzungen für einen gelingenden inklusiven Schulentwicklungsprozess gelten („Inklusion beginnt im Kopf!“[1]), folgt ein Hinweis auf eine empfehlenswerte Materialsammlung der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft.

Die Materialsammlung trägt den Namen „Index für Inklusion - Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln“ und kann in einer ersten Phase bei einer Schulentwicklung hin zu einer 'Schule für alle' helfen, eine Pädagogik der Wertschätzung und Vielfalt zu realisieren. 

Denn die innere Haltung einzelner (Schulpersonal, Schüler/innen, Eltern) und die inklusiven Werte einer Schule können sich entwickeln, wenn in der Schule geschaffene Strukturen und Praktiken eine inklusive Haltung ermöglichen und fördern. 

Entsprechend den Empfehlungen des Index für Inklusion bildet die Schule auf dem Weg zur Inklusion frühzeitig eine Koordinationsgruppe, ein sogenanntes IndexTeam, das die ganze Schulgemeinschaft repräsentiert und den Index-Prozess Schritt für Schritt vollzieht.  

Gibt es pädagogische Leitlinien für ein inklusives Schulkonzept?

Ja, sie basieren auf folgenden Grundsätzen: 

 

  • Alle Schüler_innen haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo zu lernen und individuelle Lernziele zu erreichen. 
  • Alle Schüler_innen lernen gemeinsam möglichst am selben Lerngegenstand, allerdings mit unterschiedlichen Lernzielen.
  • Die Unterrichtsangebote erfolgen in innerer und äußerer Differenzierung.
  • Das gemeinsame Lernen zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Unterstützung eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu ermöglichen.
  • Die schulische Bildung soll auf berufliche Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensführung vorbereiten. Daher wird die ganzheitliche Förderung mit dem ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit angestrebt. Dazu gehören: die lebenspraktische Förderung, die Persönlichkeitsentwicklung und die Vermittlung von Kulturtechniken.
  • Schüler_innen, die zieldifferent gefördert werden, können anhand von zieldifferenten Angeboten, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen, eigene Schulabschlüsse erwerben, die auch an Förderschulen erreicht werden können.       
  • Als Grundlage werden für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt, die den jeweiligen Förderschwerpunkten entsprechen.
  • Die Ziffernzeugnisse der zielgleich geförderten Schüler_innen enthalten die erforderlichen Angaben nach dem Schulgesetz und der AO-SF.
  • Die Schriftzeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler_innen beschreiben kompetenzorientiert die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten die erforderlichen Angaben nach dem Schulgesetz und der AO-SF.  
  • Die sonderpädagogische Unterstützung erfolgt beim gemeinsamen Lernen in der Regel durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik.

 

UNTERRICHTSENTWICKLUNG

Wer verantwortet den Unterricht bei einer Doppelbesetzung?  

Im günstigsten Fall unterrichtet in einer inklusiven Klasse eine Fachlehrkraft gemeinsam mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik im Teamteaching.

Der Unterricht findet in Kooperation und in gemeinsamer Verantwortung für die Klasse mit der Kolleg_in der allgemeinen Schule statt. Der Einsatz der Lehrkräfte sollte im gegenseitigen Einverständnis erfolgen.

 

 

 

Welche Aufgaben haben derzeit Lehrkräfte für Sonderpädagogik?   

  • Als Adressaten haben Sonderpädagog_innen primär Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf (es gibt 7 Förderschwerpunkte, s. Frage 2.). Sekundär unterstützen sie Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Förderbedarf. Nachrangig Lernende ohne besonderen Förderbedarf.
  • Sie organisieren die Lernangebote, die insbesondere den Lernvoraussetzungen der Schüler_innen mit zieldifferenter Förderung entsprechen. Diese erfolgen im Rahmen des schulinternen Curriculums.
  • Sie differenzieren die Lernangebote der Lernenden, die zielgleich unterrichtet werden (z.B. bei Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen und motorischen Einschränkungen oder bei Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich) entsprechend der individuellen Förderplanung.    
  • Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik unterrichten im Teamteaching.
  • Sie erstellen federführend und in gemeinsamer Absprache mit den in einem Team unterrichtenden Lehrkräfte die Förderpläne und Zeugnisse, die auf die individuellen Förderbedarfe und Förderschwerpunkte abgestimmt sind.
  • Sie treffen Absprachen mit externen am Erziehungsprozess Beteiligten (Eltern, Jugendamt, Sozialamt, Therapeuten etc.), um Schülerinnen und Schüler bei der Anbahnung von außerschulischen Maßnahmen zu unterstützen.  
  • Sie nutzen bei fachfremden Förderschwerpunkten die fachliche sonderpädagogische Unterstützung von bestehenden Förderschulen.  
  • Sie erstellen förderdiagnostische Begutachtungen und sind ggf. Ansprechpartner bei sonderpädagogischen Beratungen.
  • Sie unterrichten in ihrem studierten Unterrichtsfach Klassen, in denen Schüler_innen mit Förderbedarf lernen.
  • Sie können je nach Schulkonzept in inklusiven Klassen die Klassen-leitung gemeinsam mit einer Regelschullehrkraft übernehmen.
  • Sie arbeiten mit Sonderpädagog_innen (falls vorhanden) in sonderpädagogischen Fachkonferenzen zusammen.
  • In manchen Schulen werden sie bei der Zusammenstellung der Schülerschaft einer inklusiven Klasse einbezogen.
  • In manchen Schulen organisieren sie selbst ihren Stundenplan entsprechend den Bedarfslagen in den Klassen/Jahrgängen, denen sie zugeteilt werden.
  • Sie können an der Schulentwicklung mitwirken.

        (Quelle: Berichte und Erfahrungen aus der Arbeitspraxis verschiedener    
        Schulen)

   

 

 

Welche Kriterien können als Grundlage für eine Evaluierung des   

Gemeinsamen Unterrichts dienen? 

  • Alle Schüler_innen fühlen sich willkommen im Unterricht.
  • Die Kolleg_innen unterschiedlicher Professionen (Fachlehrkraft, Lehrkraft für Sonderpädagogik, Schulbegleitung) fühlen sich willkommen am gemeinsamen Arbeitsplatz. [Eine Rollenklärung ist von zentraler Bedeutung für eine gelingende Zusammenarbeit.]
  • Die im Klassenteam unterrichtenden Lehrkräfte fühlen sich für alle Schüler_innen verantwortlich.
  • Die Lehrkräfte bemühen sich um ein Gemeinschaftsgefühl im Klassenraum. Sowohl unter den Lernenden als als unter den Lehrenden.
  • Die Lehrkräfte entwickeln gemeinsame Erwartungen an den individuellen Lernplan und schöpfen die verschiedenen Möglichkeiten für gemeinsames Lernen aus.
  • Sowohl die Unterrichtsmethoden als auch die -materialien sind an die individuellen Bedürfnisse angepasst.
  • Die Lehrkräfte gestalten das Lernen so, dass alle Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilnahme am Unterricht motiviert werden. 
  • Die Effektivität des Unterrichts wird in einem kontinuierlichen Rhythmus gemeinsam überprüft.

 

Gibt es an den allgemeinen Schulen Gremien, die die fachliche    

Qualität der Sonderpädagogik im Blick haben?

  • Um die Qualität der sonderpädagogischen Unterstützung zu sichern, haben einige weiterführende allgemeine Schulen eine Fachkonferenz Sonderpädagogik eingerichtet. Teilnehmende an diesem Gremium für Qualitätssicherung sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik und Regelschullehrkräfte. 
    Mögliche Themen der Fachkonferenz sind:
  • Austausch und gegenseitige Beratung. [Hintergrund: In der Regel sind  Lehrkräfte für Sonderpädagogik in 2 sonderpädagogischen
    Förderschwerpunkten ausgebildet. In integrativen Lerngruppen  unterrichten sie manche Kinder in fachfremden Förderschwepunkten. Die gegenseitige Beratung ist erforderlich].    
  • Sonderpädagogische Grundsätze zur methodenspezifischen Arbeit
    und zu sonderpädagogisch-didaktischen Prinzipien.  Auf Grundlage der erarbeiteten Vorschläge kann in den den jeweiligen später stattfindenden Teamsitzungen gemeinsam mit allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen Konkretes vereinbart werden.
  • Einrichtung eines gemeinsamen Materialpools
  • Einsatz diagnostischer Verfahren sowie Lernstandserhebungen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Fachkonferenzen bzw. die
    Lehrerkonferenz bezüglich der Einführung von Lernmitteln für
    Schülerinnen und Schüler mit zieldifferenter Förderung.
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Schulleitung zur Optimierung eines inklusiven und barrierefreien Schulkonzepts.
  •  Des Weiteren sind die Wahrnehmung von Beratungen durch externe Stellen (bestehende Förderschulen) und Vernetzungen mit externen     Partnern von wichtiger Bedeutung, um die Qualität der sonderpäda-  gogischen Förderung aufrechtzuerhalten.

 

ORGANISATORISCHE FRAGEN

Was ist ein Nachteilsausgleich und welche Bestimmungen gelten hier?
In diesem Dokument des Schulamts für den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Nachteilsausgleich. Stand: September 2013.
Nachteilsausgleich- 2013.doc
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Wer ist bei zentralen Prüfungen und im Abitur für die Gewährung              eines Nachteilsausgleichs zuständig?

Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei zentralen Abschlussprüfungen nach der Klasse 10 und im Abitur ist z.B. für den Rhein-Sieg-Kreis die Bezirksregierung Köln zuständig (keine Entscheidungskompetenz der Schulen!). 

Ende September werden die Schulen aufgefordert, Schüler zu melden,

für die Rahmen der zentralen Prüfungen Nachteilsausgleich beantragt werden soll.  Für die zentralen Abschlussprüfungen und das Abitur kann ein Nachteilsausgleich nur gewährt werden, wenn die Schule nachweist, dass der Schülerin/ dem Schüler auch schon im laufenden Schuljahr ein individueller  Nachteilsausgleich (dokumentiert im individuellen Förderplan gem. § 19 Abs. 6 AO-SF) gewährt wurde. Die kontinuierliche Elternberatung ist hierbei ein notwendiges schulisches Aufgabenfeld. 

Bei einer erheblich veränderungsresistenten LRS, "deren Behebung bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht möglich war, so dass ein besonderer Ausnahmefall begründet wird, können die Eltern einen Antrag bei der Schule auf Gewährung einer Verlängerung der Arbeitszeit stellen. Seitens der Lehrkräfte muss nachgewiesen      

werden, dass ein individueller Nachteilsausgleich auch noch in der

Klasse 10 gewährt und dokumentiert wurde." [2]

 

Wer stellt den Antrag auf eine Schulbegleitung und was ist von der Schule einzureichen?
Den Antrag auf eine Schulbegleitung (Integrationshelfer/in) stellen die Eltern. Eine Stellungnahme bzw. ein Bericht der Schule ist hier erforderlich. In diesem Dokument vom Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie ein Formular, das von der Schule auszufüllen ist. Stand: April 2013
Schulbericht- Antrag Schulbegleitung.doc
Microsoft Word Dokument 54.5 KB
Wie ist das Verfahren für eine sonderpädagogische Beratung im Vorfeld einer sonderpädagogischen Förderung?
In dem Dokument vom Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis finden Sie das aktuelle Beratungskonzept bei einer Anfrage für eine sonderpädagogische Beratung im Vorfeld sonderpädagogischer Förderung.
Beratungskonzept Rhein-Sieg-Kreis.doc
Microsoft Word Dokument 63.0 KB
Gibt es Fachberatungen bei AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen und Unterstützter Kommunikation (UK)?
Ja. Die Fachberatung bietet das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis. Die Information und Beratung gilt für Schulen, außerschulische pädagogische Einrichtungen und Eltern und umfasst Einzelfallberatungen, Schullaufbahnberatungen,
und die Beobachtung des Kindes im Unterricht sowie eine Vermittlung zu weiteren Fachdiensten.
Schulische Fachberatung 2013-09-20.doc
Microsoft Word Dokument 35.0 KB

       [1]  Motto der Aktion Mensch für den europäischen Aktionstag zur

              Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen im Jahr 1011.

      

       [2]  http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/fragen-und-antworten/

 

   

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http://www.szh.ch/bausteine.net/f/9009/kummer_eisserle.pdf?fd=3

 

 

REFLEXIONSINSTRUMENTE

HIER

http://sts-lg-so.de/fiHIERles/Reflexionsinstrumente-fuer-kooperativ-arbeitende-Teams.pdf